Im Unterschied zu einer Regelschule ist eine Sonderschule eine Bildungsinstitution, die spezifische Angebote für Lernende mit besonderem Bildungsbedarf bietet. Sonderschulen gehören zur obligatorischen Schule und sind auf Schülerinnen und Schüler ausgerichtet, die auf Basis eines vordefinierten Abklärungsverfahrens Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen haben.
Eine Sonderschule ist eine Bildungsinstitution der obligatorischen Schule, die einen angepassten Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen verschiedener Art, grossen Lernschwierigkeiten oder starken Verhaltensauffälligkeiten anbietet. Die Überweisung in eine Sonderschule untersteht einem kantonalen Bewilligungsverfahren. Sie kann zusätzlich mit einem stationären Unterbringungsangebot oder mit einem Betreuungsangebot in Tagesstrukturen kombiniert sein.
Eine Regelschule ist eine Bildungsinstitution, in der die Lernenden in Regelklassen, Einführungsklassen, Klassen für Fremdsprachige oder anderen Sonderklassen eingestuft werden. Sonderpädagogische Massnahmen können in allen Klassentypen verordnet werden.
Sonderschulen bilden im Schweizer Schulsystem eine Minderheit. Ihr Anteil an der obligatorischen Schule beträgt 4,7% und betrifft 1,8% der Schülerinnen und Schüler. Sie sind auf Primarstufe und auf Sekundarstufe I angesiedelt und unterscheiden sich von den Regelschulen sowohl hinsichtlich ihrer intra- und interkantonalen Organisation als auch bezüglich ihrer räumlichen Verteilung.
In den meisten Kantonen sind die Sonderschulen privat und werden durch die öffentliche Hand subventioniert, wobei Letztere mindestens die Hälfte der Grundfinanzierung übernimmt. Die Aufteilung der Lernenden auf die Sonderschulen erfolgt teilweise interkantonal, d. h. diese Schulen können Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die in einem anderen Kanton wohnen (siehe hierzu Grafik G2 auf Seite 8).
Im Schuljahr 2018/19 wurden in der Schweiz 448 Sonderschulen gezählt. Gemäss Grafik G12 ist der Anteil der Sonderschulen an der obligatorischen Schule in den Kantonen Genf, Tessin und Jura am höchsten. Dort sind die Schulen im Durchschnitt kleiner als in den übrigen Kantonen (weniger als 20 Lernende pro Schule). In sieben Kantonen liegt der Anteil der Sonderschulen unter 3% (VS, SG, GR, TG, NW, UR, BS).
Im Kanton Appenzell Innerrhoden gibt es keine Sonderschule. Schülerinnen und Schüler aus diesem Kanton besuchen hauptsächlich Sonderschulen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen.

Sonderschulen werden im Schnitt von 40 Schülerinnen und Schülern besucht. Eine Regelschule umfasst durchschnittlich 30 Schülerinnen und Schüler auf der Primarstufe 1–2, 110 auf der Primarstufe 3–8 und 150 auf der Sekundarstufe I. Die durchschnittliche Grösse einer Bildungsinstitution entspricht der Gesamtzahl der Lernenden auf einer Bildungsstufe geteilt durch die Gesamtzahl der Schulen, die diese Bildungsstufe anbieten.
Wie in Grafik G13 zu sehen ist, haben nahezu drei Viertel der Sonderschulen (73%) einen Bestand von höchstens 50 Schüle-rinnen und Schülern (Regelschulen: 47%). 20% werden von 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler besucht (Regelschulen: 18%), die übrigen 6% von mehr als 100 Schülerinnen und Schülern (Regel-schulen: 35%).

Die räumliche Verteilung der Bildungsinstitutionen basiert auf der Stadt-/Land-Typologie, mit der die Schweizer Gemeinden nach Dichte und Grösse klassiert werden. Diese Typologie umfasst drei Kategorien: städtisch, ländlich und intermediär, d. h. sowohl mit städtischen als auch mit ländlichen Merkmalen.
Gemäss Grafik G14 befinden sich in den städtischen Gemeinden 73% der Sonderschulen, während der Anteil der Regelschulen in dieser Gemeindekategorie 56% beträgt. Sonderschulen konzentrieren sich eher auf intermediäre Gemeinden (17%) als auf ländliche Gemeinden (10%). Bei den Regelschulen bestehen kaum Unterschiede zwischen den beiden Gemeindetypen (intermediäre Gemeinden: 23%; ländliche Gemeinden: 22%).
